Willkommen bei KESB-Beratung

Beratungsstelle Kindes- und Erwachsenenschutz

KESB-Beratung beobachtet die Tätigkeiten der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) und berät KESB-Betroffene und vermittelt ihnen rechtliche sowie psychologische Unterstützung.

 

Ombudsstelle KESB-Beratung

Haben Sie Probleme mit der KESB?

Befinden Sie sich in einem Konflikt mit der Beistandsperson?

Können Sie eine Verfügung oder einen Entscheid nicht verstehen?

Fühlen Sie sich missverstanden oder haben Sie das Gefühl, nicht zu Ihrem Recht zu kommen?

Möchten Sie eine neutrale Beurteilung zu einem Entscheid erhalten?

 

KESB-Beratung versucht zwischen den Beteiligten zu vermitteln.

KESB-Beratung trifft keine Entscheide, sondern gibt Empfehlungen ab. 

Es gilt der Grundsatz der Vertraulichkeit.

Nicht zuständig ist die KESB-Beratung-Ombudsstelle für sämtliche privatrechtlichen Angelegenheiten sowie für die Rechtsprechung der Gerichte.

 

Telefonische Sprechzeiten

Dienstag bis Donnerstag 

13:30 - 16:30 Uhr

HELPLINE  079 901 94 36

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Mit Ihrem Gönnerbeitrag unterstützen Sie KESB-Beratung und profitieren zugleich von deren Leistungen.


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Fall einreichen

Ratsuchende Personen, welche von KESB-Beratung Hilfe benötigen, müssen ihren Fall mit dem hier vorgegebenen Formular einreichen.

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Spenden

Damit KESB-Beratung sein Angebot aufrechterhalten kann, ist die Beratungsstelle auf finanzielle Unterstützung angewiesen.

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Vorsorgeauftrag

Mit einem Vorsorgeauftrag bestimmen Sie, wer Sie im Falle der Urteilsunfähigkeit (nach Krankheit oder Unfall) vertritt.

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KESB-Beratungen

  • Die Beratung von KESB-Beratung ist unabhängig, vertraulich und wertschätzend. Die beratende Person nimmt sich Zeit, um zuzuhören.

  • Weitere Beratungen sind separat zu vereinbaren zwischen der betroffenen Person und dem Berater von KESB-Beratung.

  • In begründeten Fällen kann KESB-Beratung mit Spendengeldern finanzielle Unterstützung für Menschen leisten, die im Zusammenhang mit einem KESB-Fall eine intensive Beratung und Begleitung benötigen.

  • Um KESB-Beratung eine Beratung zu erleichtern, sollte auf der Homepage www.kesb-beratung.ch das Formular "mein KESB-Fall einreichen" ausgefüllt werden.

  • Die beratende Person von KESB-Beratung hat eine qualifizierte Ausbildung, kennt sich im Kindes- und Erwachsenenschutzgesetz aus und verfügt über eine langjährige Berufs- und Lebenserfahrung.

  • Die Beratung kann telefonisch oder persönlich erfolgen. Für die persönliche Beratung ist eine Terminvereinbarung nötig.

  • Die beratende Person von KESB-Beratung nimmt eine vermittelnde Haltung ein, analysiert und versucht Konflikte zu entschärfen. Das Ziel der Beratung sind konstruktive Lösungsvorschläge.

  • KESB-Beratung respektiert Gerichts- und KESB-Entscheide. Die rechtlichen Möglichkeiten (Rekurse, Beschwerden, Wiedererwägungen) werden juristisch geprüft, daher erfolgen Empfehlungen stets unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze.

  • KESB-Beratung nimmt wenn erforderlich - vorausgesetzt ist die Zustimmung der betroffenen Person - mit den Verfahrensbeteiligten Kontakt auf, insbesondere mit Beistands- und Fachpersonen.

  • KESB-Beratung kann Sie auf Wunsch zu Anhörungen begleiten.

  • KESB-Beratung kann Ihnen einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin vermitteln, welcher / welche über fundierte Kenntnisse im Kindes- und Erwachsenenschutz verfügt.

  • KESB-Beratung kann Ihnen eine Mediation empfehlen und Fachpersonen (Coaching) vermitteln, welche versuchen, gemeinsam mit Ihnen ein Ziel zu erreichen.

  • KESB-Beratung kann Ihnen erfahrene, fachlich ausgewiesene Fachpersonen (Ärzte, Psychologen, Sozialarbeitende) vermitteln.

  • KESB-Beratung führt Veranstaltungen durch, lädt dazu Fachpersonen (Referenten / Referentinnen) ein und unterstützt proaktiv den Kontakt mit von KESB-Verfahren betroffenen und weiteren interessierten Personen.

  • KESB-Beratung kann Ihnen ohne die entsprechenden Akten keine abschliessende Beratung bieten.

 

 

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