Ratsuchende Gönner erhalten unentgeltliche Hilfe bei konkreten Problemfällen sowie bei Bedarf auch psychosoziale Begleitung.
Hilfesuchende müssen in jedem Fall das untenstehende Formular „Mein KESB-Fall“ vollständig ausfüllen. Es kann wie folgt an KESB-Beratung eingereicht werden:
Die Fälle werden nach Eingang und den vorhandenen Kapazitäten behandelt.
Nach der Sichtung werden die Fallberater mit der betroffenen Person Kontakt aufnehmen, allfällige Gespräche führen und mögliche Lösungswege aufzeigen.
Die Beratungsstelle KESB-Beratung kann Betroffene anwaltschaftlich nicht vertreten.
Die Beratung von KESB-Beratung erfolgt unabhängig, neutral, respektvoll und in gegenseitiger Wertschätzung.
Die Beratungszeit ist beschränkt und wird durch die Beraterin/den Berater vorgegeben. Die KESB-betroffene Person informiert die Fallberater von KESB-Beratung ehrlich und umfassend.
Die Beraterinnen und Berater von KESB-Beratung können eine Beratung jederzeit beenden.
Untenstehendes Formular ist von Hilfesuchenden vollständig auszufüllen und bei KESB-Beratung einzureichen.