Jeder Mensch hat das Recht, für sein Lebensende und den Tod Anordnungen zu treffen. Sofern diese Wünsche realisierbar und für das Umfeld zumutbar sind, gelten die von Ihnen verfassten Anordnungen als bindend.
Inhaltlich gibt es keine Einschränkungen, solange die Wünsche und Anordnungen im Zusammenhang mit dem eigenen Sterben und dem Tod stehen.
Auch konfessionslose Personen haben in der Schweiz ein Recht auf eine Erd- oder Feuerbestattung sowie eine Beisetzung auf dem Friedhof. Ebenso werden im Sinne der Trauernden kirchliche Trauerfeiern für Personen durchgeführt, die aus der Kirche ausgetreten sind – in vielen Gemeinden sogar kostenlos.
Hier können Sie die verschiedenen Mustervorlagen und einen Leitfaden für das Erstellen einer Anordnung für den Todesfall herunterladen, mit Kugelschreiber abschreiben und mit Ihrer Unterschrift abschliessen.
Das Gesetz sieht keine Hinterlegungspflicht vor. Die Anordnung für den Todesfall sollte an einer gut auffindbaren Stelle in den Wohnräumen aufbewahrt werden – am besten zusammen mit anderen Vorsorgedokumenten oder offiziellen Dokumenten. Vorsorgeaufträge und Kopien davon können somit nach eigenem Ermessen weitergegeben werden.