Ratsuchende erhalten Orientierungshilfen zu KESB-Fragen und Problemfällen. Sie müssen das Formular „Mein KESB-Fall“ ausfüllen. Es kann an KESB-Beratung eingereicht werden via Homepage per Mail an mail@kesb-beratung.ch oder von Hand ausgefüllt per Post an KESB-Beratung, Postfach, 8031 Zürich. (Für den Post-Weg kann das Formular bei KESB-Beratung bestellt werden.)
Die Fälle werden von KESB-Beratung nach Eingang und den vorhandenen Kapazitäten behandelt.
Nach Sichtung des Falles durch die Fallberater werden diese mit der betroffenen Person Kontakt aufnehmen, eine Analyse der Problemstellung abgeben und mögliche Lösungswege aufzeigen.
Mit Einverständnis des Betroffenen wird KESB-Beratung:
Falls nötig wird die betroffene Person KESB-Beratung eine Generalvollmacht erteilen, damit KESB-Beratung notwendige Akten bei den Amtsstellen einfordern kann.
Die Beratungsstelle KESB-Beratung kann Betroffene anwaltschaftlich nicht vertreten, jedoch Anwälte vermitteln/empfehlen, welche im Kindes- und Erwachsenenschutz spezialisiert sind.
Die Beratung von KESB-Beratung erfolgt unabhängig, neutral und in gegenseitiger Wertschätzung. Die Beratungszeit ist beschränkt und wird durch die Beraterin/den Berater vorgegeben.
Die KESB-betroffene Person informiert die Fallberater von KESB-Beratung ehrlich und umfassend.
Die Beraterinnen und Berater von KESB-Beratung können eine Beratung jederzeit beenden.