Die KESB ist je nach Kanton ein Gericht oder eine gerichtsähnliche Behörde. Die KESB hat von Gesetzes wegen den Auftrag, im Kindes- und Erwachsenenschutz zum Schutz der Betroffenen allfällige Massnahmen anzuordnen und zu überwachen. Für jedes Verfahren ist ein KESB-Mitglied zuständig. Der Entscheid wird von jeweils drei KESB-Mitgliedern (Juristen, Psychologen und Sozialarbeiter) gefällt. Nur wenige Entscheide dürfen von einem KESB-Mitglied allein entschieden werden. Für jeden Entscheid führt die KESB ein Verfahren durch, veranlasst mit Hilfe von KESB-Mitarbeitern, Sozialdiensten und Gutachtern die nötigen Abklärungen und leitet die allfällig notwendigen Massnahmen ein.
Die Vermittlung der freiwilligen Hilfe müsste für die KESB dabei im Vordergrund stehen. Das Ziel wäre, mit den Betroffenen eine einvernehmliche Lösung zur Abwendung der Gefährdung zu finden. Dies gelingt leider nicht immer. In diesen Fällen versucht KESB-Beratung den Betroffenen zur Seite zu stehen.
Die eigentliche Begleitung und Betreuung von Betroffenen im Alltag ist nicht die Aufgabe der KESB, sondern von Beiständen, Sozialdiensten, Institutionen (zum Beispiel Kinderheime) und Beratungsstellen.
In eherechtlichen Verfahren (Scheidung oder Trennung der Eltern) ist das Gericht in Ehesachen zuständig und kann ebenfalls Massnahmen anordnen.