In begründeten Härtefällen leistet KESB-Beratung finanzielle Unterstützung für Menschen, die eine psychologische Beratung im Zusammenhang mit einem KESB-Fall benötigen.
Die finanzielle Unterstützung kommt nur Personen zu Gute, die zwingend auf Hilfe angewiesen sind und nicht über die erforderlichen Mittel verfügen.
Die Hilfe setzt das schriftliche Gesuch mit dem Formular «Antrag für Kostenlose psychologische Beratung» und die nachfolgende Bewilligung durch KESB-Beratung voraus.
Die Fälle werden nach Eingang und den vorhandenen Kapazitäten durch KESB-Beratung behandelt.